Ab Montag, dem 11. Mai 2020 ist wieder Luftsport/Flugbetrieb am Sonderlandeplatz Paterzell eingeschränkt zulässig.
Grundlage der Wiederaufnahme des Flugbetriebs ist die „Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen des Luftsportverbandes Bayern e. V. und dem „Covid-19 Schutz- und Hygiene-Konzept am Sonderlandeplatz Paterzell“.
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