Antrag auf Umwandlung des Segelfluggeländes Paterzell in einen Sonderlandeplatz.
Der Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V. als Platzhalter hat die Umwandlung des seit 1951 genehmigten Segelfluggeländes „Paterzell“ in einen Sonderlandeplatz beantragt, um die rechtliche Grundlage des Flugbetriebes mit Segel- und Motorflugzeugen auf den rechtlich aktuellen Stand zu bringen.
Mit diesem Antrag ist ausdrücklich keine Ausweitung des Flugbetriebes vorgesehen. Die Flugbewegungen werden, wie sie seit der Fusion mit dem Segelflieger Club Peißenberg e.V. im Jahre 2003 vorherrschen, im Jahresdurchschnitt im Wesentlichen gleichbleibend sein.
Die beiden Motorflugzeuge, die am Flugplatz stationiert sind, wurden vormals gemäß §25 LuftVG über eine Außenstart- und Landegenehmigung für Segelfluggelände in Paterzell betrieben. Nachdem dies aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, bleibt dem Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V. lediglich die rechtliche Umwandlung in einen Sonderlandeplatz, um den bisherigen Umfang des Flugbetriebes auch zukünftig weiter durchführen zu können. Seit 1968 ist der Betrieb von zwei
Motorflugzeugen in Paterzell genehmigt.
Der Antrag beschränkt sich dabei auf einen Sonderlandeplatz mit dem Status „PPR“ (prior permission required). Das bedeutet, dass für alle Art motorgetriebener Flugzeuge, die nicht in Paterzell stationiert sind, eine vorherige Genehmigung des Platzhalters notwendig ist.
Diese Regelung wird der Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V. wie bisher – im eigenen Interesse – äußerst restriktiv handhaben und nur in begründeten Ausnahmefällen eine Genehmigung für die Landung von fremden Flugzeugen erteilen.
Entsprechend dem durch das Ingenieurbüro Weigert am 27.05.2015 erstellten Gutachten, werden die gesamten motorgetriebenen Starts freiwillig auf 2.800 pro Jahr begrenzt (bisher unbegrenzt), wobei Segelflugstarts an der Winde weiterhin uneingeschränkt möglich sein werden. Damit wird die faktische Nutzung des Fluggeländes nicht verändert und der Charakter des Segelfluggeländes bleibt erhalten.
Die Regierung von Oberbayern (Luftamt Südbayern) haben wir außerdem darum gebeten, von einer Veröffentlichung im AIP (Aeronautical Information Publication – Luftfahrthandbuch) abzusehen, um für ortsfremde Flugzeuge möglichst nicht breit in Erscheinung zu treten.
Darüber hinaus beachtet der Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V. seit vielen Jahren an Sonn- und Feiertagen eine freiwillige Mittagspause von 12°° bis 14°° Uhr für den motorbetriebenen Flugbetrieb.
Dem Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V. ist seit Anbeginn der Fliegerei in Paterzell die Verträglichkeit von Natur und Flugsport ein ebenso zentrales Anliegen wie die Akzeptanz bei der Bevölkerung und den betroffenen Nachbarn.
Für den Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V.
Martin Pape
Präsident
Dr. Thomas Schleich
Vorstand Flugbetrieb
Franz Palmberger
Vorstand Technik